Willkommen beim Anzeigenportal von geologischen Untersuchungen und Bohrungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite.
Anzeigepflicht
Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) dem HLNUG 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§8 GeolDG).
Mehr lesenRechtlicher Hinweis
Die Online-Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen nach Geologiedatengesetz ersetzt nicht die Erlaubnisverfahren nach Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz Hessen bei den zuständigen Wasserbehörden sowie nach Bundesberg- und Standortauswahlgesetz.
Mehr lesenAnzeigen - außerhalb von Hessen
Geologische Untersuchungen und Bohrungen außerhalb Hessens müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.
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